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Ausgestaltung vor Ort

Die Umstellung der Volksschule im Rahmen des Projekts Schulharmonisierung wird kantonal koordiniert und angeleitet. Umgesetzt und ausgestaltet werden die Veränderungen und Reformen indessen durch Schulleitungen und Kollegien, die für den Betrieb eines Schulstandortes zuständig und verantwortlich sind. Innerhalb des rechtlichen Rahmens verfügen die geleiteten Schulen über eigene Entscheidungs- und Handlungsbefugnisse für die innerbetriebliche Organisation und Weiterentwicklung ihrer Schule und ihres Unterrichts. Nicht verändern können die Schulen die Ziele und Inhalte des Bildungs- und Erziehungsauftrags, wie er durch den Lehrplan 21 festgelegt ist.

Koordinierte Umsetzung
Nach dem Wechselprozess werden die gewählten Schulleitungen die Bildung der neuen Kollegien begleiten und die innerbetriebliche Organisation aufbauen. In einem weiteren Schritt werden sie die Planung und Durchführung der pädagogischen Reformen an den einzelnen Schulen an die Hand nehmen. Die Volksschulleitung unterstützt zusammen mit den kantonalen Projektleitungen die Schulen bei der Koordination ihrer schulinternen Planung, so dass die verschiedenen Projekte einander vor Ort nicht in die Quere kommen. Handreichungen für die Umsetzung der betrieblichen Veränderungen und pädagogischen Reformen sollen pro Thema aufzeigen, welche kantonal vorgegebenen Anforderungen einzuhalten sind und welchen Gestaltungsspielraum die Schulen haben.

Klar definierter Handlungsspielraum
Das Hauptanliegen der pädagogischen Reformen der Schulharmonisierung ist die Einführung und Umsetzung des kompetenzorientierten Lehrplans 21. Von den kantonalen Projektleitungen erhalten die Schulleitungen und Kollegien Rahmenkonzepte und Handreichungen für die Umsetzung der betrieblichen Veränderungen und pädagogischen Reformen. Sie zeigen auf, welche kantonal vorgegebenen Anforderungen einzuhalten sind, gleichzeitig sollen die Unterlagen aber immer auch Hinweise und Beispiele enthalten, welche den Schulen den lokalen Gestaltungs- und Handlungsspielraum deutlich machen.

Entwicklung eigener Schulkulturen
Es ist ein wichtiges Ziel der Schulharmonisierung, dass die einzelnen Schulen in ihrer Entwicklung weitergehen, als ihnen die kantonalen Standards vorgeben. Sie sollen ihrer Schulkultur und Unterrichtsgestaltung ein eigenständiges Profil geben und die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Tagesstrukturangeboten – entsprechend den lokalen Bedürfnissen – eigenständig ausgestalten. Auch ein Einbezug von Kindern und Jugendlichen ist sehr erwünsch sowohl im pädagogischen Bereich als auch bei der Schulraumanpassung.

Unterricht und Zusammenarbeit
Die Projekte Schulharmonisierung und Förderung und Integration haben gemeinsame Grundsätze zu "Unterricht und Zusammenarbeit“ erarbeitet.  Die 24 Seiten starke Broschüre wurde im November 2012 allen Mitarbeitenden der Schulen als Hilfestellung abgegeben.

 
 
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Verantwortlich

Lorenz Halter
Teilprojektleitung Pädagogik
Koordination TP Sekundarstufe I
Lehrplan/Lehrmittel Interkantonales

Claudia Henrich Manetsch
Teilprojektleitung Pädagogik
Schullaufbahnen

Stéphanie Koehler
Teilprojektleitung Pädagogik
Primarstufe

 

 

Für das Stufenprojekt Gymnasium
Jürg Bauer
Vertretung Gymnasien